
Allgemeine Bestimmungen
Bezugs- und Sperrzeiten
Während den Spitzenbelastungen können bestimmte Energieverbraucher jederzeit gesperrt werden. Zwecks optimaler Lastführung müssen für Speicherheizungen und Boiler Überschreitungen der Nachtpreiszeit in die Tagpreiszeit bis ca. 30 Minuten in Kauf genommen werden.
Energieabgabe
Die Energieabgabe an die Kunden erfolgt grundsätzlich gemäss den Allgemeinen Bedingungen
Energie (AGBE) und nach den Werkvorschriften.
Energieverrechnung
Die Jahresabrechnung wird den Kunden jeweils Ende Januar zugestellt. Einmal pro Jahr erfolgt
eine Akonto-Rechnung. Diese wird aufgrund des letzten Energiebezuges berechnet.
Korrekturen können nur bei der Schlussabrechnung vorgenommen werden.
Alle Rechnungen der Flims Electric AG (FE) sind innert 30 Tagen netto zahlbar.
Danach erfolgt die 1. Mahnung mit 10 Tagen Zahlungsfrist. Nach Erhalt der letzten Mahnung
wird die Stromlieferung eingestellt oder ein Pre-Paid-System (Vorkassenzähler) montiert. Für
den Versand der letzten Mahnung wird eine Gebühr von CHF 20.00 auf der nächsten Rechnung
belastet.
Zählerablesungen
Jeder Wohnungswechsel ist der FE mindestens 14 Tage im voraus zu melden. Der Hauseigentümer
ist dafür verantwortlich. Bei Wohnungswechseln werden zusätzlich CHF 25.00 Mutationskosten
belastet. Jeder Kunde und/oder Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass unserem Personal
der Zugang zum Zähler während den Ablesezeiten gewährleistet ist.
Einstufung Preismodell
Der Stromverbrauch kWh/Jahr bildet die Grundlage für die Einstufung in das jeweilige Preismodell.
Jedes Jahr wird die Einstufung aufgrund des Vorjahresverbrauches (+/- 5%) erstellt. Beim
Wahlmodell EP oder DP wird automatisch das vorjährige Preismodell fortgeführt.
Wechsel Preismodell
Wünscht der Kunde einen Wechsel des bestehenden Preismodells von Tag- und Nachtpreisen
zu Einheitspreisen und umgekehrt, so bezahlt er die dafür entstehenden Umrüstungskosten von
pauschal CHF 100.00 pro Wechsel.
