Anlagen mit Netzeinspeisung

Der Anschluss einer Energieerzeugungsanlage ans Stromnetz der FTE erfordert einen gültigen Anschlussvertrag mit der FTE und einen Energieabnahmevertrag.

Je nach Grösse der Erzeugungsanlage, den Eigentümerstrukturen und jeweiligen Betriebskonzepten sind unterschiedliche Anschlussvarianten nötig.

Anwendung

Bei Anlagen kleiner 30 kVA mit Rückspeisung ins öffentliche Versorgungsnetz sind die Varianten 1 und 2 möglich.

Für Anlagen ab 30 kVA mit Rückspeisung ins öffentliche Versorgungsnetz ist Variante 2 erforderlich.

Variante 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Variante 2

PV_Anlage_Beispiel 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die unterschiedlichen Anschlussmodelle und Dienstbarkeitsverträge sollen gewährleisten, dass private Energieerzeugungsanlagen möglichst kostendeckend erstellt und betrieben werden können. Eine Querfinanzierung aus dem öffentlichen Netz ist zu vermeiden. Die finanzielle Förderung von neuen, erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen soll von Bund und Kantonen einheitlich geregelt werden.

Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen (EEA)

Abrechnung Eigenverbrauch