Support

Hier finden Sie eine Übersicht an weiterführenden Informationen rund um die Themen Strom, E-Mobilität und Service. Zögern Sie nicht, unsere Mitarbeitenden bei offenen Fragen zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne unter der Telefonnummer +41 81 920 90 20, per Mail (info@flimselectric.ch) oder vor Ort an der Via Davos Sulten 4 zur Verfügung.

Unter diesem Team-Viewer-Link können wir Ihnen ebenso von Extern helfen.

Strom

Während den Spitzenbelastungen können bestimmte Energieverbraucher jederzeit gesperrt werden. Zwecks optimaler Lastführung müssen für Speicherheizungen und Boiler-Überschreitungen der Nachtpreiszeit in die Tagpreiszeit bis ca. 30 Minuten in Kauf genommen werden.

Die Energieabgabe an die Kunden erfolgt gemäss den Allgemeinen Bedingungen Strom (AGB Strom) und nach den Werkvorschriften.

AGB Strom

Die Jahresabrechnung wird den Kunden jeweils Ende Januar zugestellt. Einmal pro Jahr erfolgt eine Akonto-Rechnung. Diese wird aufgrund des letzten Energiebezuges berechnet. Korrekturen können nur bei der Schlussabrechnung vorgenommen werden.

Die Strom Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.
Danach folgt die 1. Mahnung mit 10 Tagen Zahlungsfrist. Nach der letzten Mahnung wird die Stromlieferung eingestellt oder ein Pre-Paid-System (Vorkassenzähler) montiert. Für die letzte Mahnung wird eine Gebühr von CHF 20.00 auf der nächsten Rechnung erhoben.

Jeder Kunde und/oder Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass unserem Personal der Zugang zum Zähler während den Ablesezeiten gewährleistet ist. Wohnungswechsel sind mindestens 14 Tage im Voraus zu melden. Der Hauseigentümer ist dafür verantwortlich. Bei Wohnungswechseln werden zusätzlich CHF 25.00 Mutationskosten belastet.

Der jährlich Stromverbrauch und die Verbrauchscharakteristik bilden die Grundlage für die Einstufung in die jeweilige Preisklasse. Die Einstufung kann aufgrund des Vorjahresverbrauches
(+/- 5%) durch die Flims Trin Energie AG gewechselt werden. Die Tarifzuteilung erfolgt auf Basis der Gesetzgebung StromVV. Bei Wahlmöglichkeiten wird automatisch die vorjährige Preisklasse fortgeführt.

Wünscht der Kunde einen Wechsel von der Preisklasse Einheitspreis Standard zu Tag-Nachtpreis, so bezahlt er die dafür entstehenden Umrüstungskosten von pauschal CHF 100.00 pro Wechsel.

E-Mobilität

Das Laden von Elektroautos an einer herkömmlichen Haushaltsteckdose ist zwar möglich, empfiehlt sich aber nur für den Notfall. Beim Ladevorgang werden Leitungen und Steckdosen über mehrere Stunden thermisch belastet. Gewöhnliche Haushaltsteckdosen sind dieser Dauerbelastung in der Regel nicht gewachsen.

Zudem kommunizieren die E-Ladestation und das Fahrzeug, um den maximal möglichen Ladestrom zu ermitteln.

Die meisten Elektroautos fahren mit Lithium-Ionen-Batterien und haben ein integriertes Batterie-Management-System, welches das Laden des Autos optimal steuert. Sobald die Batterie Ihres Elektroautos vollständig geladen ist, stoppt auch der Stromfluss. Der Ladevorgang kann zu jedem Zeitpunkt durch Entriegelung und Herausziehen des Steckers unterbrochen werden.

Eine «smarte» Ladestation ist hinsichtlich Energieeffizienz und künftiger Weiterentwicklung zu empfehlen. Die intelligente Ladestation ermöglicht die Einbindung in die Smart Energy Anlage sowie eine Abrechnung mit anderen Personen die Ihre Ladestation benützen.

Die Ladezeit hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Ladeleistung der Ladestation und des Fahrzeugs
  • Batterie-Kapazität

Abhängig vom Fahrzeugmodell gibt es verschiedene Steckertypen. Daher kann es sein, dass Sie entweder den Stecker der Ladestation verwenden können oder Sie ihr mitgebrachtes Kabel an der Ladestation einstecken müssen.

Das Laden eines E-Fahrzeuges funktioniert wie folgt:

  • Identifikation an der Ladestation (via App, RFID-Karte, QR-Code, …)
  • Fahrzeug mit der Ladestation verbinden
  • Ladevorgang wird automatisch gestartet
  • Informationen auf dem Display der Ladestation befolgen
  • Ladevorgang via App, RFID-Karte oder direkt am Fahrzeug beenden
  • Fahrzeug von der Ladestation trennen

 

Die Ladezeit ist abhängig vom Fahrzeugtyp und der verwendeten Technologie.

Die Flims Electric bietet total sieben nachhaltige E-Ladestationen in Flims und Laax an. Die Standorte finden Sie hier.

Laden mit App Fahrzeug verbinden Suchen Sie die Ladestation in Ihrer App und geben Sie die Ladung über diese frei. Alternativ können Sie, falls vorhanden, Ihre RFID-Karte an den Leser halten (falls Sie einen anderen Anbieter als eCarUp haben, checken Sie vorgängig Ihren Tarif). Die Ladung muss über das Fahrzeug beendet werden.

Sie können sich über Ihre eCarUp App verbinden und unkompliziert darüber bezahlen oder über den Leser mit Ihrer RFID-Karte. Ebenso sind alle alltagsgebräuchlichen Zahlungsmittel (Kreditkarte, Debitkarte, Apple-Pay etc.) durch scannen des QR-Codes verwendbar.

Die Parkgebühren sind immer separat zu bezahlen.

Service

Bitte melden Sie uns vorgängig Ihren Umzug, damit wir die Vertragsmutationen machen können. Die Umzugsmeldung bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde müssen Sie selber machen.

Umzug melden

Mit dem Kundenportal erhalten Sie eine kostenlose Servicedienstleistung der Flims Trin Energie AG rund um die Uhr. Behalten Sie den Überblick bequem von Zuhause aus.

  • Ihre Strom- Fernwärme- und Quickline-Rechnungen im Überblick
  • Details zu Ihrem Verbrauch
  • Informationen zu Ihrem Produkt
  • Umzug online melden
  • Umstellung auf E-Mail oder E-Rechnung

 

Registrieren Sie sich unter https://ebp-portal.flimselectric.ch/login Die Anleitung finden Sie hier

Gerne nehmen wir Ihre Meldung über defekte Strassenleuchten entgegen. Rufen Sie uns unter +41 81 920 90 20 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@flimselectric.ch.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Ein ZEV ist ein rechtskräftiger Zusammenschluss mehrerer Parteien (Immobilienbesitzer, Stockwerkeigentümer, Mieter) von einem oder mehreren Gebäuden, die gemeinsam Solarstrom verbrauchen. Dieser Solarstrom muss auf demselben oder einem angrenzenden Grundstück produziert werden.

  • Der ZEV teilt sich einen einzigen Anschluss an das öffentliche Netz
  • Die Solaranlage beträgt mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung des Zusammenschlusses
  • Die Versorgung zwischen den Teilnehmern erfolgt über private Leitungen, keine Nutzung des öffentlichen Netzes.
  • Der Solarstrom muss auf demselben oder einem angrenzenden Grundstück produziert werden
  • Der Netzbetreiber muss mindestens drei Monate im Voraus per Ende Monat schriftlich informiert werden.

 

Antrag Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Nach der Gründung des ZEV erhält die Gemeinschaft nur noch eine einzelne Rechnung des Stromversorgers. Wie die Verrechnung der Kosten unter den Parteien erfolgt, ist ganz dem ZEV überlassen. Dabei bieten wir flexible Abrechnungslösungen für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch an.